Kieferorthopädische Zweitbehandlungen
Da in einigen Fällen aufgrund der Muskelverhältnisse auch nach einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung wieder ein Rückfall auftreten kann ( wenn die Zahnstellung nicht weiter stabilisiert wird ) sind in derartigen Fällen weitere KFO Maßnahmen angezeigt.
Meist übernimmt in derartigen Fällen die Krankenkasse die Kosten nicht mehr, da hierfür die Fehlstellung nicht schwerwiegend genug ist oder weil der Patient bereits volljährig ist.
Unser KFO- Team ist mit dieser Problematik vertraut und behandelt in großer Zahl Fälle die ursprünglich anderorts kieferorthopädisch behandelt und abgeschlossen worden waren. Wir sind damit vertraut mit geringen Aufwand und Kosten die korrekte Zahnstellung wiederherzustellen. Eine anschließende Dauerstabilisierung ist erforderlich.