Allgemeine Informationen
Unser Ärzteteam behandelt hauptsächlich Zahn- und Kieferfehlstellungen von Kindern und Jugendlichen. Die jüngsten Patienten sind Neugeborene mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, denen mit Hilfe von Gaumenplatten die Nahrungsaufnahme erleichtert wird.
Aufgrund diskreter Apparaturen sind mittlerweile über 20% unserer Patienten Erwachsene, die sich oft in nur wenigen Monaten ihre störende Fehlstellung korrigieren lassen.
Es sind jedoch auch Patienten im Pensionsalter in Behandlung. Mittels Anti-Schnarch-Apparaturen, die individuell angepasst werden, wird die Lebensqualität der unter Schlaf-Apnoe leidenden Patienten und deren Lebenspartnern oft sehr verbessert.
Die Erstellung von Sachverständigengutachten für Gerichte, Kassenzahnärztliche Vereinigungen, private und gesetzliche Krankenkassen ist ein Arbeitsbereich von mir.
Viel lieber arbeite ich jedoch am Patienten.
Der Patient in seinem Umfeld und nicht eine spezielle Behandlungsapparatur (z.B. unsichtbare Zahnspange) oder eine Körperregion (z.B. Kiefergelenk) steht im Vordergrund.
Die anderenorts teilweise mit missionarischem Eifer propagierte Gaumennahtserweiterungs-apparatur (teilweise mit Pendulumapparatur ergänzt) wird bei uns seit ca. 20 Jahren angewendet. Es ist jedoch nicht angemessen, diese Geräte als moderne Universalmaschinen anzupreisen, bei denen angeblich auf Patientenmitarbeit ganz verzichtet werden kann.
Ihre Wünsche für die Behandlung Ihres Kindes, oder Sie selbst, kläre ich mit Ihnen vorab in einem umfangreichen Beratungsgespräch. Hierbei ist es meine Aufgabe, die Grenzen des kieferorthopädisch Machbaren aufzuzeigen.
Moderne Behandlungsmittel ermöglichen es heute fast in allen Fällen auf Zahnentfernungen verzichten zu können.
Grundsätzlich erfolgt eine kieferorthopädische Behandlung in koordinierter Zusammenarbeit mit Ihrem Hauszahnarzt, der weiterhin die Prophylaxemaßnahmen und die konservierende Behandlung übernimmt. Dies gilt auch für eine gegebenenfalls nötige prothetische Versorgung. Sollte aufgrund bereits abgeschlossenen Wachstums eine Kieferkorrektur mit operativen Maßnahmen erforderlich sein, kooperiert unser Ärzteteam seit langem erfolgreich mit Kieferchirurgen, die sich auf diese Operationen spezialisiert haben.
Aufgrund der Leistungseinschränkungen durch den Gesetzgeber werden leider eine Reihe moderner kieferorthopädischer Behandlungsmittel (z.B. selbstlegierende Brackets, Positioner) nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Zugleich ist die Korrektur von nicht sehr ausgeprägten Zahnfehlstellungen (weniger als 3mm Fehlstellung) keine Kassenleistung mehr.
Es ist meine Aufgabe, im Beratungsgespräch neben dem kieferorthopädischen Behandlungsvorschlag auch die Kostenseite zu erläutern. Es lässt sich eigentlich immer mit einem individuellen Zahlungsplan zeitgemäße Kieferorthopädie ermöglichen.
Das glückliche und makellose Lächeln beim Behandlungsabschluß ist heute mit dem medizinischen Fortschritt viel leichter erreichbar, als noch vor wenigen Jahren.
Ich freue mich darauf, Sie beraten zu dürfen.